Nachhaltigkeitsstrategie

Nachhaltigkeitsstrategie

Unsere Nachhaltigkeitsstrategie beschreibt die praktische Umsetzung der in unserer Grundsatzerklärung festgelegten Selbstverpflichtungen. Sie basiert auf einem kontinuierlichen Sorgfaltsprozess, der Risiken identifiziert, geeignete Präventions- und Verbesserungsmaßnahmen definiert, deren Wirksamkeit überprüft und die gewonnenen Erkenntnisse in die kontinuierliche Weiterentwicklung unseres Nachhaltigkeitsmanagements einfließen lässt.

Unsere Strategie umfasst insbesondere folgende Handlungsfelder:

  • Verantwortung entlang der Lieferkette
  • Nachhaltige Produkte
  • Risiken erkennen
  • Beschwerdemanagement
  • Förderung existenzsichernder Löhne

 

Die Umsetzung unserer Nachhaltigkeitsstrategie erfolgt risikobasiert. Erkenntnisse aus Risikoanalysen, Lieferantenbewertungen, Audits, Vor-Ort-Besuchen, Dialogen mit Arbeitnehmervertretungen sowie Beschwerden werden regelmäßig ausgewertet und fließen unmittelbar in unsere Einkaufsentscheidungen, Präventionsmaßnahmen und strategischen Unternehmensentscheidungen ein. Die Wirksamkeit der eingeleiteten Maßnahmen wird kontinuierlich überprüft und bildet die Grundlage für die Weiterentwicklung unserer Nachhaltigkeitsstrategie.

Verantwortung entlang der Lieferkette
Verantwortungsvolle Lieferketten sind ein zentraler Bestandteil unserer Nachhaltigkeitsstrategie. Wir arbeiten seit vielen Jahren mit festen, langfristigen Geschäftspartnern zusammen und verfolgen das Ziel transparenter und nachvollziehbarer Lieferketten.

Unsere langjährigen Produktionsstandorte befinden sich in:

  • Türkei: Denizli
  • Pakistan: Lahore
  • Indien: Salem, Tamil Nadu

 

Unsere Grundsatzerklärung gilt für die gesamte Lieferkette. Sie richtet sich nicht nur an unsere direkten Lieferanten, sondern auch an vorgelagerte Geschäftspartner und weitere Produktionsstufen. Unsere Anforderungen zu Menschenrechten, Umwelt und Integrität sollen entlang der Lieferkette weitergegeben und eingehalten werden.
Vor der Aufnahme neuer Geschäftsbeziehungen werden Lieferanten anhand definierter sozialer, ökologischer und integritätsbezogener Kriterien bewertet. Bestehende Geschäftspartner werden regelmäßig durch Risikoanalysen, Lieferantenbewertungen, externe Audits, persönliche Gespräche und Vor-Ort-Besuche überprüft.
Dabei berücksichtigen wir sowohl länderspezifische Risiken als auch die jeweiligen Produktionsstufen und die Situation besonders schutzbedürftiger Beschäftigtengruppen. Die Ergebnisse fließen in unsere Einkaufs- und Beschaffungsentscheidungen, in Maßnahmenpläne sowie in die kontinuierliche Weiterentwicklung unserer langjährigen Geschäftsbeziehungen ein.

Nachhaltige Produkte

Langlebigkeit ist für uns ein zentraler Bestandteil nachhaltiger Produktentwicklung. Mit unserer aurofab-Qualität setzen wir auf leistungsfähige Objekttextilien, die für den intensiven Einsatz in Hotellerie, Gesundheitswesen und Industriewäscherei entwickelt wurden. Die besondere Garn- und Gewebekonstruktion unterstützt eine hohe Formstabilität und eine lange Nutzungsdauer auch bei häufigen industriellen Wasch- und Mangelprozessen. aurora-ow.de/aurofab

Nachhaltigkeit bedeutet für uns deshalb nicht nur den Einsatz geeigneter Materialien, sondern vor allem, Produkte so zu entwickeln, dass sie über viele Waschzyklen hinweg zuverlässig eingesetzt werden können. Eine längere Lebensdauer reduziert Ersatzbeschaffungen, Materialverbrauch und Abfall.
Gleichzeitig berücksichtigen wir die Energieeffizienz in der gewerblichen Aufbereitung. Gemeinsam mit einem Maschinenhersteller und einer Industriewäscherei wurde die aurofab-Qualität unter realen Mangelbedingungen getestet. Dabei zeigte sich, dass textile Konstruktion, Restfeuchte, Temperatur und Mangeldurchlauf aufeinander abgestimmt werden können, um die Prozessleistung zu erhöhen und den Energiebedarf zu reduzieren. Im Praxistest wurden niedrigere Temperaturbereiche und höhere Geschwindigkeiten untersucht, ohne die Wiederaufbereitung und Weiterverwendung der Textilien grundsätzlich zu beeinträchtigen. (Siehe Mangeltest Kannegiesser)

Unsere Schwerpunkte sind daher:

  • langlebige und industrietaugliche Produktqualitäten
  • hohe Form- und Maßstabilität
    reduzierte Flusen- und Haarbildung
  • effiziente Wasch-, Trocknungs- und Mangelprozesse
  • geringerer Energie- und Ressourcenbedarf über den gesamten Nutzungszeitraum
  • sowie der schrittweise Ausbau zertifizierter und nachvollziehbarer Materialien
 

So verbinden wir Produktqualität, Wirtschaftlichkeit und Ressourcenschonung zu einem ganzheitlichen Nachhaltigkeitsansatz.

Risiken erkennen und vulnerable Gruppen schützen

Unsere regelmäßige Risikoanalyse bildet die Grundlage unseres Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten-Managements. Sie gilt für unsere gesamte Lieferkette und für alle bezogenen Produkte. Wir bewerten menschenrechtliche, umweltbezogene und integritätsbezogene Risiken nach Ländern, Lieferanten, Produktionsstätten und Produktionsprozessen. Dabei berücksichtigen wir neben dem rechnerischen Risikowert auch Auditbefunde, Beschwerden, fehlende Transparenz, Einkaufsvolumen und die Schwere möglicher Auswirkungen.

Zu unseren priorisierten sozialen Risiken zählen:

  • Existenzsichernde Löhne
  • Kinderarbeit
  • Zwangsarbeit
  • Überlange Arbeitszeiten

Besonders relevante Umweltrisiken sind:

  • Gefährliche Chemikalien
  • Treibhausgasemissionen
  • Wasserverbrauch
  • Wasserverschmutzung

Maßnahmen zu unseren priorisierten Risiken

Soziale Risiken


Zur Begrenzung sozialer Risiken setzen wir auf verbindliche Anforderungen an unsere Lieferanten, regelmäßige Risiko- und Lieferantenbewertungen sowie Audits und Vor-Ort-Besuche. Dabei prüfen wir insbesondere Arbeitsbedingungen, Löhne, Arbeitszeiten, Beschäftigungsverhältnisse und den Schutz besonders gefährdeter Personengruppen.

Ergänzend führen wir Gespräche mit Lieferanten, Beschäftigten und Arbeitnehmervertretungen und berücksichtigen Hinweise aus Beschwerdemechanismen. Werden Abweichungen festgestellt, vereinbaren wir konkrete Verbesserungsmaßnahmen, Verantwortlichkeiten und Fristen. Die Umsetzung und Wirksamkeit dieser Maßnahmen werden regelmäßig überprüft.

Umweltrisiken

Zur Begrenzung umweltbezogener Risiken bewerten wir insbesondere Produktionsprozesse mit erhöhtem Chemikalien-, Energie- oder Wasserverbrauch. Von relevanten Lieferanten fordern wir geeignete Nachweise zu Chemikalienmanagement, Energie- und Wasserverbrauch, Abwasserbehandlung sowie zur Einhaltung gesetzlicher und vertraglicher Anforderungen an.

Identifizierte Risiken werden gemeinsam mit den Lieferanten bearbeitet. Dazu gehören Maßnahmen zur Reduzierung des Ressourcenverbrauchs, zur Vermeidung gefährlicher Stoffe, zur Verbesserung der Abwasserbehandlung und zur Verringerung von Treibhausgasemissionen. Fortschritte werden anhand geeigneter Nachweise und regelmäßiger Überprüfungen bewertet.

 

Besondere Bedarfe vulnerabler Gruppen

Besondere Aufmerksamkeit gilt Personengruppen, die in textilen Lieferketten stärker von Benachteiligung, Ausbeutung oder fehlendem Schutz betroffen sein können. Dazu zählen insbesondere Kinder und Jugendliche, Frauen, migrantische Arbeitskräfte, Wanderarbeitende, Heimarbeitende, Menschen mit Behinderungen sowie gewerkschaftlich aktive Beschäftigte.

Dabei berücksichtigen wir insbesondere folgende Bedarfe und Schutzmaßnahmen:

  • Kinder und Jugendliche: konsequenter Schutz vor Kinderarbeit und Sicherstellung des Zugangs zu Schulbildung. Wir verlangen von unseren Lieferanten wirksame Alterskontrollen, prüfen entsprechende Nachweise und vereinbaren bei Verdachtsfällen unverzüglich geeignete Abhilfemaßnahmen.
  • Frauen: Gleichbehandlung, gleiche Vergütung sowie Schutz vor Diskriminierung, sexueller Belästigung und geschlechtsspezifischer Gewalt. Wir prüfen Lohnunterlagen, verlangen klare Antidiskriminierungsregelungen und achten auf sichere, vertrauliche Beschwerdewege.
  • Migrantische Arbeitskräfte und Wanderarbeitende: verständliche Arbeitsverträge, freie Verfügung über persönliche Dokumente und Schutz vor Vermittlungsgebühren, Einschüchterung und Zwang. Diese Punkte werden bei Lieferantenbewertungen, Audits und Beschäftigtengesprächen gezielt geprüft.
  • Heimarbeitende und informell Beschäftigte: transparente Vergütung, sichere Arbeitsbedingungen und Schutz vor nicht genehmigter Unterauftragsvergabe. Lieferanten müssen ausgelagerte Produktionsschritte offenlegen und in ihr Sorgfaltspflichten-Management einbeziehen.
  • Menschen mit Behinderungen:Gleichbehandlung, zugängliche Arbeitsplätze und barrierearme Beschwerdemöglichkeiten. Benachteiligungen werden im Rahmen der Lieferantenbewertung und bei Vor-Ort-Besuchen berücksichtigt.
  • Arbeitnehmervertretungen und gewerkschaftlich aktive Beschäftigte:Vereinigungsfreiheit sowie Schutz vor Einschüchterung, Kündigung oder Benachteiligung. Wir führen strukturierte Gespräche mit Arbeitnehmervertretungen und beziehen ihre Rückmeldungen in die Risikoanalyse ein.

 

Zu unseren übergreifenden Schutzmaßnahmen gehören verbindliche Anforderungen im Verhaltenskodex, Lieferantenbewertungen, Audits, Vor-Ort-Besuche, Gespräche mit Beschäftigten und Arbeitnehmervertretungen sowie zugängliche Beschwerdemechanismen. Bei festgestellten Abweichungen vereinbaren wir konkrete Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und Fristen und überprüfen anschließend deren Umsetzung und Wirksamkeit.

 

Wirksamkeitskontrolle

Zur Bewertung der Wirksamkeit unserer Nachhaltigkeitsmaßnahmen nutzen wir qualitative und quantitative Kennzahlen (KPIs). Hierzu zählen unter anderem Ergebnisse aus Risikoanalysen, Lieferantenbewertungen, Audits, Beschwerden, Vor-Ort-Besuchen, Dialogen mit Arbeitnehmervertretungen sowie definierte Beschaffungskennzahlen.

Dabei betrachten wir beispielsweise den Anteil unseres Einkaufsvolumens bei strategischen Langzeitlieferanten, die Anzahl durchgeführter Lieferantenbewertungen und Audits sowie den Anteil kurzfristiger Auftragsänderungen und Eilaufträge, um die Auswirkungen unserer Einkaufspraktiken auf die Lieferkette kontinuierlich zu bewerten.

Die Ergebnisse werden mindestens einmal jährlich sowie anlassbezogen ausgewertet und fließen unmittelbar in unsere Risikoanalyse, die Weiterentwicklung unserer Maßnahmen und unsere strategischen Einkaufsentscheidungen ein.

 

Einbindung von Stakeholdern

Erkenntnisse aus dem Austausch mit Brancheninitiativen, Arbeitnehmervertretungen und weiteren Stakeholdern fließen in unsere Risikoanalyse und Maßnahmenplanung ein. Hierdurch wurden insbesondere die Berücksichtigung vulnerabler Gruppen erweitert, die Priorisierung wesentlicher Risiken konkretisiert sowie unsere Strategie zur Förderung existenzsichernder Löhne weiterentwickelt.

Beschwerdemanagement


Ein wirksamer Beschwerdemechanismus ist ein wesentlicher Bestandteil unserer unternehmerischen Sorgfaltspflichten. Er ermöglicht es Beschäftigten, Arbeitnehmervertretungen, Lieferanten, Geschäftspartnern, Nichtregierungsorganisationen und weiteren potenziell Betroffenen, Hinweise auf menschenrechtliche, umweltbezogene oder integritätsbezogene Risiken und Verstöße offen oder anonym einzureichen. Alle eingehenden Hinweise werden vertraulich behandelt. Hinweisgebende Personen sollen im Rahmen unserer Möglichkeiten vor Benachteiligung und Vergeltungsmaßnahmen geschützt werden.

Der Eingang einer direkt an Aurora gerichteten Beschwerde wird grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen bestätigt. Die Bearbeitung soll in der Regel innerhalb von vier Wochen erfolgen. Bei komplexen Fällen informieren wir die hinweisgebende Person über den aktuellen Stand und das weitere Vorgehen.

Ablauf des Beschwerdeverfahrens:

  1. Erfassung: Die Beschwerde wird dokumentiert und vertraulich aufgenommen.
  2. Eingangsprüfung: Wir prüfen den Hinweis auf Zuständigkeit, Dringlichkeit und mögliche Risiken.
  3. Bewertung: Der Sachverhalt und ein möglicher Unterstützungs- oder Abhilfebedarf werden gemeinsam mit den zuständigen Beteiligten bewertet.
  4. Maßnahmenplanung: Bei berechtigten Beschwerden wird ein Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und Fristen erstellt.
  5. Abhilfe und Wiedergutmachung: Geeignete Korrektur-, Präventions- oder Wiedergutmachungsmaßnahmen werden umgesetzt. Aurora unterstützt die beteiligten Geschäftspartner dabei fachlich und begleitet die Umsetzung.
  6. Wirksamkeitskontrolle: Die Umsetzung und Wirksamkeit der Maßnahmen werden überprüft und dokumentiert.
  7. Weiterentwicklung: Der Beschwerdemechanismus wird mindestens halbjährlich bewertet und bei Bedarf angepasst. Die Beschwerden unserer Produktionspartner werden regelmäßig, grundsätzlich monatlich, in das Lieferantenmonitoring einbezogen.

So können Beschwerden eingereicht werden

Beschwerden können über die internen Beschwerdewege unserer Produktionspartner oder direkt an die aurora Objektwäsche GmbH übermittelt werden:

aurora Objektwäsche GmbH
z. Hd. Maximiliane Raabe
Nachhaltigkeitsmanagement
Dieselstraße 20a
46539 Dinslaken
Telefon: +49 2064 456 9121
E-Mail: m.raabe@aurora-ow.de

Bild von Maximiliane Raabe

Maximiliane Raabe

Nachhaltigkeitsmanagement

+49 2064 456 9121
m.raabe@aurora-ow.de

Das Beschwerdeformular steht auf dieser Seite zum Herunterladen zur Verfügung.

Abhilfe und Wiedergutmachung

Bei legitimen Beschwerden oder Hinweisen auf negative Auswirkungen auf Menschenrechte, Umwelt oder Integrität wirken wir auf angemessene Abhilfe hin. Abhängig vom Einzelfall können hierzu beispielsweise die Beseitigung eines Missstands, Nachschulungen, Anpassungen betrieblicher Abläufe, Verbesserungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, disziplinarische Maßnahmen oder weitere Präventionsmaßnahmen gehören.
Wurde eine negative Auswirkung durch Aurora verursacht oder hat Aurora dazu beigetragen, verpflichten wir uns, selbst Abhilfe zu leisten oder an einer angemessenen Wiedergutmachung mitzuwirken.

Erkenntnisse aus Beschwerden
Hinweisen und Beschwerden fließen in die Risikoanalyse, Lieferantenbewertung, Maßnahmenplanung und Wirksamkeitskontrolle ein.

Im Oktober 2024 wurde beispielsweise über eine Beschwerdebox auf unzureichend gereinigte Utensilien in einer Betriebskantine hingewiesen. Daraufhin wurden verbindliche Vorgaben zur Reinigung und hygienischen Bereitstellung eingeführt. Im Jahr 2025 wurden außerdem Hinweise auf Hänseleien am Arbeitsplatz geprüft; als Reaktion wurden disziplinarische Maßnahmen eingeleitet und die Einhaltung der betrieblichen Verhaltensregeln eingefordert.

Förderung existenzsichernder Löhne

Die Förderung existenzsichernder Löhne ist ein fester Bestandteil unserer Nachhaltigkeitsstrategie und unserer unternehmerischen Sorgfaltspflichten.

Existenzsichernde Löhne – sogenannte Living Wages – sollen Beschäftigten und ihren Familien ermöglichen, grundlegende Lebenshaltungskosten wie Nahrung, Wohnen, Gesundheitsversorgung und Bildung zu decken und einen angemessenen Lebensstandard zu führen. Sie können über dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn liegen.

Wir verfolgen einen schrittweisen und partnerschaftlichen Ansatz zur Verringerung bestehender Lohnlücken. Grundlage hierfür sind regelmäßige Analysen der Lohnsituation, anerkannte Living-Wage-Benchmarks sowie der kontinuierliche Dialog mit strategischen Geschäftspartnern.

 

Unser Pilotprojekt

Seit Mai 2025 setzen wir gemeinsam mit einem strategisch wichtigen Lieferanten in Pakistan ein Pilotprojekt zur Förderung existenzsichernder Löhne um. Im Mittelpunkt stehen:

  • die Analyse der bestehenden Lohnlücke
  • der Vergleich gezahlter Löhne mit anerkannten Living-Wage-Benchmarks
  • eine stärkere Verknüpfung zwischen Preisgestaltung und Lohnentwicklung
  • gemeinsam vereinbarte Verbesserungsmaßnahmen
  • die jährliche Überprüfung der Fortschritte

 

Die erste umfassende Bewertung des Pilotprojekts erfolgt bis Ende August 2026. Dabei werden insbesondere die Entwicklung der Lohnlücke, die tatsächlichen Durchschnittslöhne, gesetzliche Mindestlöhne, Preisentwicklungen und die Wirksamkeit der vereinbarten Maßnahmen betrachtet.

 

Schrittweiser Ausbau

Auf Grundlage der Erkenntnisse aus dem Pilotprojekt wird die Strategie schrittweise auf weitere strategisch relevante Lieferanten ausgeweitet.

Für den weiteren Ausbau ist vorgesehen:

  • bis September 2026: Abschluss einer weiteren Vereinbarung mit einem strategisch relevanten Lieferanten.
  • bis Anfang 2027: Bewertung der Umsetzung und Entscheidung über die nächste Ausbaustufe.
  • ab Juli 2027: schrittweise Einbeziehung weiterer strategischer Lieferanten in Pakistan, Indien und der Türkei.

 

Die Auswahl erfolgt insbesondere nach Risikoprofil, Einkaufsvolumen, strategischer Bedeutung, Dauer der Geschäftsbeziehung und Bereitschaft zur Zusammenarbeit.

Unsere Strategie umfasst darüber hinaus verantwortungsvolle Einkaufspraktiken, langfristige Geschäftsbeziehungen und die gemeinsame Entwicklung geeigneter Verbesserungsmaßnahmen. Dabei berücksichtigen wir auch, welchen Einfluss Preisgestaltung, Produktionsplanung, Zahlungsbedingungen und kurzfristige Auftragsänderungen auf die Lohnsituation in den Produktionsstätten haben können.

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