Unsere Nachhaltigkeitsstrategie beschreibt die praktische Umsetzung der in unserer Grundsatzerklärung festgelegten Selbstverpflichtungen. Sie basiert auf einem kontinuierlichen Sorgfaltsprozess, der Risiken identifiziert, geeignete Präventions- und Verbesserungsmaßnahmen definiert, deren Wirksamkeit überprüft und die gewonnenen Erkenntnisse in die kontinuierliche Weiterentwicklung unseres Nachhaltigkeitsmanagements einfließen lässt.
Unsere Strategie umfasst insbesondere folgende Handlungsfelder:
Die Umsetzung unserer Nachhaltigkeitsstrategie erfolgt risikobasiert. Erkenntnisse aus Risikoanalysen, Lieferantenbewertungen, Audits, Vor-Ort-Besuchen, Dialogen mit Arbeitnehmervertretungen sowie Beschwerden werden regelmäßig ausgewertet und fließen unmittelbar in unsere Einkaufsentscheidungen, Präventionsmaßnahmen und strategischen Unternehmensentscheidungen ein. Die Wirksamkeit der eingeleiteten Maßnahmen wird kontinuierlich überprüft und bildet die Grundlage für die Weiterentwicklung unserer Nachhaltigkeitsstrategie.
Verantwortung entlang der Lieferkette
Verantwortungsvolle Lieferketten sind ein zentraler Bestandteil unserer Nachhaltigkeitsstrategie. Wir arbeiten seit vielen Jahren mit festen, langfristigen Geschäftspartnern zusammen und verfolgen das Ziel transparenter und nachvollziehbarer Lieferketten.
Unsere langjährigen Produktionsstandorte befinden sich in:
Unsere Grundsatzerklärung gilt für die gesamte Lieferkette. Sie richtet sich nicht nur an unsere direkten Lieferanten, sondern auch an vorgelagerte Geschäftspartner und weitere Produktionsstufen. Unsere Anforderungen zu Menschenrechten, Umwelt und Integrität sollen entlang der Lieferkette weitergegeben und eingehalten werden.
Vor der Aufnahme neuer Geschäftsbeziehungen werden Lieferanten anhand definierter sozialer, ökologischer und integritätsbezogener Kriterien bewertet. Bestehende Geschäftspartner werden regelmäßig durch Risikoanalysen, Lieferantenbewertungen, externe Audits, persönliche Gespräche und Vor-Ort-Besuche überprüft.
Dabei berücksichtigen wir sowohl länderspezifische Risiken als auch die jeweiligen Produktionsstufen und die Situation besonders schutzbedürftiger Beschäftigtengruppen. Die Ergebnisse fließen in unsere Einkaufs- und Beschaffungsentscheidungen, in Maßnahmenpläne sowie in die kontinuierliche Weiterentwicklung unserer langjährigen Geschäftsbeziehungen ein.
Langlebigkeit ist für uns ein zentraler Bestandteil nachhaltiger Produktentwicklung. Mit unserer aurofab-Qualität setzen wir auf leistungsfähige Objekttextilien, die für den intensiven Einsatz in Hotellerie, Gesundheitswesen und Industriewäscherei entwickelt wurden. Die besondere Garn- und Gewebekonstruktion unterstützt eine hohe Formstabilität und eine lange Nutzungsdauer auch bei häufigen industriellen Wasch- und Mangelprozessen. aurora-ow.de/aurofab
Nachhaltigkeit bedeutet für uns deshalb nicht nur den Einsatz geeigneter Materialien, sondern vor allem, Produkte so zu entwickeln, dass sie über viele Waschzyklen hinweg zuverlässig eingesetzt werden können. Eine längere Lebensdauer reduziert Ersatzbeschaffungen, Materialverbrauch und Abfall.
Gleichzeitig berücksichtigen wir die Energieeffizienz in der gewerblichen Aufbereitung. Gemeinsam mit einem Maschinenhersteller und einer Industriewäscherei wurde die aurofab-Qualität unter realen Mangelbedingungen getestet. Dabei zeigte sich, dass textile Konstruktion, Restfeuchte, Temperatur und Mangeldurchlauf aufeinander abgestimmt werden können, um die Prozessleistung zu erhöhen und den Energiebedarf zu reduzieren. Im Praxistest wurden niedrigere Temperaturbereiche und höhere Geschwindigkeiten untersucht, ohne die Wiederaufbereitung und Weiterverwendung der Textilien grundsätzlich zu beeinträchtigen. (Siehe Mangeltest Kannegiesser)
Unsere Schwerpunkte sind daher:
So verbinden wir Produktqualität, Wirtschaftlichkeit und Ressourcenschonung zu einem ganzheitlichen Nachhaltigkeitsansatz.
Unsere regelmäßige Risikoanalyse bildet die Grundlage unseres Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten-Managements. Sie gilt für unsere gesamte Lieferkette und für alle bezogenen Produkte. Wir bewerten menschenrechtliche, umweltbezogene und integritätsbezogene Risiken nach Ländern, Lieferanten, Produktionsstätten und Produktionsprozessen. Dabei berücksichtigen wir neben dem rechnerischen Risikowert auch Auditbefunde, Beschwerden, fehlende Transparenz, Einkaufsvolumen und die Schwere möglicher Auswirkungen.
Zu unseren priorisierten sozialen Risiken zählen:
Besonders relevante Umweltrisiken sind:
Soziale Risiken
Zur Begrenzung sozialer Risiken setzen wir auf verbindliche Anforderungen an unsere Lieferanten, regelmäßige Risiko- und Lieferantenbewertungen sowie Audits und Vor-Ort-Besuche. Dabei prüfen wir insbesondere Arbeitsbedingungen, Löhne, Arbeitszeiten, Beschäftigungsverhältnisse und den Schutz besonders gefährdeter Personengruppen.
Ergänzend führen wir Gespräche mit Lieferanten, Beschäftigten und Arbeitnehmervertretungen und berücksichtigen Hinweise aus Beschwerdemechanismen. Werden Abweichungen festgestellt, vereinbaren wir konkrete Verbesserungsmaßnahmen, Verantwortlichkeiten und Fristen. Die Umsetzung und Wirksamkeit dieser Maßnahmen werden regelmäßig überprüft.
Umweltrisiken
Zur Begrenzung umweltbezogener Risiken bewerten wir insbesondere Produktionsprozesse mit erhöhtem Chemikalien-, Energie- oder Wasserverbrauch. Von relevanten Lieferanten fordern wir geeignete Nachweise zu Chemikalienmanagement, Energie- und Wasserverbrauch, Abwasserbehandlung sowie zur Einhaltung gesetzlicher und vertraglicher Anforderungen an.
Identifizierte Risiken werden gemeinsam mit den Lieferanten bearbeitet. Dazu gehören Maßnahmen zur Reduzierung des Ressourcenverbrauchs, zur Vermeidung gefährlicher Stoffe, zur Verbesserung der Abwasserbehandlung und zur Verringerung von Treibhausgasemissionen. Fortschritte werden anhand geeigneter Nachweise und regelmäßiger Überprüfungen bewertet.
Besondere Bedarfe vulnerabler Gruppen
Besondere Aufmerksamkeit gilt Personengruppen, die in textilen Lieferketten stärker von Benachteiligung, Ausbeutung oder fehlendem Schutz betroffen sein können. Dazu zählen insbesondere Kinder und Jugendliche, Frauen, migrantische Arbeitskräfte, Wanderarbeitende, Heimarbeitende, Menschen mit Behinderungen sowie gewerkschaftlich aktive Beschäftigte.
Dabei berücksichtigen wir insbesondere folgende Bedarfe und Schutzmaßnahmen:
Zu unseren übergreifenden Schutzmaßnahmen gehören verbindliche Anforderungen im Verhaltenskodex, Lieferantenbewertungen, Audits, Vor-Ort-Besuche, Gespräche mit Beschäftigten und Arbeitnehmervertretungen sowie zugängliche Beschwerdemechanismen. Bei festgestellten Abweichungen vereinbaren wir konkrete Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und Fristen und überprüfen anschließend deren Umsetzung und Wirksamkeit.
Wirksamkeitskontrolle
Zur Bewertung der Wirksamkeit unserer Nachhaltigkeitsmaßnahmen nutzen wir qualitative und quantitative Kennzahlen (KPIs). Hierzu zählen unter anderem Ergebnisse aus Risikoanalysen, Lieferantenbewertungen, Audits, Beschwerden, Vor-Ort-Besuchen, Dialogen mit Arbeitnehmervertretungen sowie definierte Beschaffungskennzahlen.
Dabei betrachten wir beispielsweise den Anteil unseres Einkaufsvolumens bei strategischen Langzeitlieferanten, die Anzahl durchgeführter Lieferantenbewertungen und Audits sowie den Anteil kurzfristiger Auftragsänderungen und Eilaufträge, um die Auswirkungen unserer Einkaufspraktiken auf die Lieferkette kontinuierlich zu bewerten.
Die Ergebnisse werden mindestens einmal jährlich sowie anlassbezogen ausgewertet und fließen unmittelbar in unsere Risikoanalyse, die Weiterentwicklung unserer Maßnahmen und unsere strategischen Einkaufsentscheidungen ein.
Einbindung von Stakeholdern
Erkenntnisse aus dem Austausch mit Brancheninitiativen, Arbeitnehmervertretungen und weiteren Stakeholdern fließen in unsere Risikoanalyse und Maßnahmenplanung ein. Hierdurch wurden insbesondere die Berücksichtigung vulnerabler Gruppen erweitert, die Priorisierung wesentlicher Risiken konkretisiert sowie unsere Strategie zur Förderung existenzsichernder Löhne weiterentwickelt.
Ein wirksamer Beschwerdemechanismus ist ein wesentlicher Bestandteil unserer unternehmerischen Sorgfaltspflichten. Er ermöglicht es Beschäftigten, Arbeitnehmervertretungen, Lieferanten, Geschäftspartnern, Nichtregierungsorganisationen und weiteren potenziell Betroffenen, Hinweise auf menschenrechtliche, umweltbezogene oder integritätsbezogene Risiken und Verstöße offen oder anonym einzureichen. Alle eingehenden Hinweise werden vertraulich behandelt. Hinweisgebende Personen sollen im Rahmen unserer Möglichkeiten vor Benachteiligung und Vergeltungsmaßnahmen geschützt werden.
Der Eingang einer direkt an Aurora gerichteten Beschwerde wird grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen bestätigt. Die Bearbeitung soll in der Regel innerhalb von vier Wochen erfolgen. Bei komplexen Fällen informieren wir die hinweisgebende Person über den aktuellen Stand und das weitere Vorgehen.
Ablauf des Beschwerdeverfahrens:
Beschwerden können über die internen Beschwerdewege unserer Produktionspartner oder direkt an die aurora Objektwäsche GmbH übermittelt werden:
aurora Objektwäsche GmbH
z. Hd. Maximiliane Raabe
Nachhaltigkeitsmanagement
Dieselstraße 20a
46539 Dinslaken
Telefon: +49 2064 456 9121
E-Mail: m.raabe@aurora-ow.de
Nachhaltigkeitsmanagement
+49 2064 456 9121
m.raabe@aurora-ow.de
Das Beschwerdeformular steht auf dieser Seite zum Herunterladen zur Verfügung.
Abhilfe und Wiedergutmachung
Bei legitimen Beschwerden oder Hinweisen auf negative Auswirkungen auf Menschenrechte, Umwelt oder Integrität wirken wir auf angemessene Abhilfe hin. Abhängig vom Einzelfall können hierzu beispielsweise die Beseitigung eines Missstands, Nachschulungen, Anpassungen betrieblicher Abläufe, Verbesserungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, disziplinarische Maßnahmen oder weitere Präventionsmaßnahmen gehören.
Wurde eine negative Auswirkung durch Aurora verursacht oder hat Aurora dazu beigetragen, verpflichten wir uns, selbst Abhilfe zu leisten oder an einer angemessenen Wiedergutmachung mitzuwirken.
Erkenntnisse aus Beschwerden
Hinweisen und Beschwerden fließen in die Risikoanalyse, Lieferantenbewertung, Maßnahmenplanung und Wirksamkeitskontrolle ein.
Im Oktober 2024 wurde beispielsweise über eine Beschwerdebox auf unzureichend gereinigte Utensilien in einer Betriebskantine hingewiesen. Daraufhin wurden verbindliche Vorgaben zur Reinigung und hygienischen Bereitstellung eingeführt. Im Jahr 2025 wurden außerdem Hinweise auf Hänseleien am Arbeitsplatz geprüft; als Reaktion wurden disziplinarische Maßnahmen eingeleitet und die Einhaltung der betrieblichen Verhaltensregeln eingefordert.
Die Förderung existenzsichernder Löhne ist ein fester Bestandteil unserer Nachhaltigkeitsstrategie und unserer unternehmerischen Sorgfaltspflichten.
Existenzsichernde Löhne – sogenannte Living Wages – sollen Beschäftigten und ihren Familien ermöglichen, grundlegende Lebenshaltungskosten wie Nahrung, Wohnen, Gesundheitsversorgung und Bildung zu decken und einen angemessenen Lebensstandard zu führen. Sie können über dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn liegen.
Wir verfolgen einen schrittweisen und partnerschaftlichen Ansatz zur Verringerung bestehender Lohnlücken. Grundlage hierfür sind regelmäßige Analysen der Lohnsituation, anerkannte Living-Wage-Benchmarks sowie der kontinuierliche Dialog mit strategischen Geschäftspartnern.
Unser Pilotprojekt
Seit Mai 2025 setzen wir gemeinsam mit einem strategisch wichtigen Lieferanten in Pakistan ein Pilotprojekt zur Förderung existenzsichernder Löhne um. Im Mittelpunkt stehen:
Die erste umfassende Bewertung des Pilotprojekts erfolgt bis Ende August 2026. Dabei werden insbesondere die Entwicklung der Lohnlücke, die tatsächlichen Durchschnittslöhne, gesetzliche Mindestlöhne, Preisentwicklungen und die Wirksamkeit der vereinbarten Maßnahmen betrachtet.
Schrittweiser Ausbau
Auf Grundlage der Erkenntnisse aus dem Pilotprojekt wird die Strategie schrittweise auf weitere strategisch relevante Lieferanten ausgeweitet.
Für den weiteren Ausbau ist vorgesehen:
Die Auswahl erfolgt insbesondere nach Risikoprofil, Einkaufsvolumen, strategischer Bedeutung, Dauer der Geschäftsbeziehung und Bereitschaft zur Zusammenarbeit.
Unsere Strategie umfasst darüber hinaus verantwortungsvolle Einkaufspraktiken, langfristige Geschäftsbeziehungen und die gemeinsame Entwicklung geeigneter Verbesserungsmaßnahmen. Dabei berücksichtigen wir auch, welchen Einfluss Preisgestaltung, Produktionsplanung, Zahlungsbedingungen und kurzfristige Auftragsänderungen auf die Lohnsituation in den Produktionsstätten haben können.